Dokumente:
Rechtsorgane:
1. Die Generalversammlung
Die Generalversammlung wird alle 4 Jahre einberufen und besteht aus allen Ordentlich gemeldeten Mitgliedern des Vereins. Sie bestimmt durch Wahl den Vorstand und ist somit höchste Instanz des Vereins. (siehe Statuten)
2. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus den Repräsentanten der jeweiligen Sparten,aus den Kommissionen, sowie dem Generalsekretariat , Finanzreferent und dem Präsidenten. Diese sind alle demokratisch aufgrund einfacher Mehrheiten gewählte ordentliche Mitglieder, die den Verein verantwortungsvoll führen. Jedes Mitglied hat eine Stimme und ist gleichgestellt. Der Vorstand kann jederzeit vom Präsidenten oder einem Drittel der Mitglieder einberufen werden. Jedes Vorstandsmitglied muss aktiv für den Verein tätig sein und ist für seinen Arbeitsbereich verantwortlich.
3. Die Repräsentantenkommission
Die Repräsentantenkommission bildet sich aus den jeweiligen Vertretern der Mitgliedsorganisationen / Verbänden und Sportarten.
4. Das Präsidium
Das Präsidium besteht aus den 5 wichtigsten Bereichen: Präsident, Generalsekretär, Technische Kommission, Sportkommission und Managementkommission. Dieses Präsidium ermöglicht Entscheidungen dem Vorstand vorwegzunehmen um schnell, effizient und unbürokratisch agieren zu können. Jedoch ist jede Präsidiumsentscheidung bei der nächsten Vorstandssitzung Rechtzufertigen und vom Vorstand nachträglich genehmigen zu lassen. Diese Präsidiumsentscheidungen müssen jedoch einstimmig getroffen werden, ansonsten wird die Sachlage im Vorstand behandelt und dort weiter abgewickelt.